Info zum Nullsteuersatz in Deutschland

Du möchtest beim Kauf von Photovoltaik-Produkten von der 0%-Steuer profitieren und 19% weniger bezahlen? Dann gib deine Bestellung ganz einfach über das untenstehende Formular auf.

Wenn den Anspruch auf den Nullsteuersatz bestätigst, erklärst du gemäß unserer AGB rechtsverbindlich, dass alle Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes gemäß § 12 Abs. 3 UstG vorliegen und bittest um dessen Anwendung.

0% Regelung auf Photovoltaikprodukte in Deutschland:

Anwendung des Nullsteuersatzes nach§ 12 Abs 3 Nr.1 UStG (sogenannter „Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“). Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber/die Betreiberin auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

Die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

Im Zweifel schreibe uns bitte eine E-Mail oder kontaktiere uns über das Kontaktformular.
Wir helfen gerne weiter.